Kirchensteuerrat berät und beschließt

Der Diözesan-Kirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen. Wichtige Aufgaben sind Vorbereitung und Verabschiedung des Haushaltsplanes des Bistums Mainz.

Außerdem setzt der Rat die Hebesätze für die Kirchensteuer fest, beschließt die Haushaltsrechnung und entlastet die Finanzverwaltung. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre, die Amtsdauer des aktuellen Kirchensteuerrates endet im Jahr 2012.

Mitglieder sind Karl Kardinal Lehmann als Vorsitzender, Generalvikar Dietmar Giebelmann, der in seiner Funktion als Ökonom des Bistums dessen Stellvertreter ist und Finanzdezernent Eberhard von Alten. Die 20 Dekanate werden jeweils durch ein gewähltes Mitglied der Verwaltungsräte vertreten. Hinzu kommen je zwei Vertreter des Priesterrates und der Dekanekonferenz und vier Mitglieder des Katholikenrates. Geleitet wird die Sitzung vom geschäftsführenden Vorsitzenden des Kirchensteuerrates, Dr. Volker Kurz. 

Sitzung am 24. Juni 2009

Sitzung am 24. Juni 2009

 

 

 

 

 

 

  • Fotos:
  • Bilder oben: Mitglieder des Diözesankirchensteuerrates in 2009
  • Bilder rechts: oben: Geschäftsführender Vors. Dr. Kurz mit Finanzdirektor von Alten, Mitte: Mitglieder des Diözesankirchensteuerrates in 2009, unten: Generalvikar Giebelmann mit Kardinanl Lehmann
  • (c) Internetredaktion Bistum Mainz 
Sitzung am 24. Juni 2009
Sitzung am 24. Juni 2009
Sitzung am 24. Juni 2009
Sitzung am 24. Juni 2009